Glücksspielgesetz, Online-Regulierung und Monopolisierung… für Ihre Sicherheit.

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Glücksspiele waren bei den Europäern schon immer ein beliebtes Vergnügen. Doch wo Chancen locken, lauern auch Risiken. Deshalb haben wir in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, der das Glücksspiel nicht nur reguliert, sondern auch den Spielerschutz und die gemeinnützige Verwendung von Erträgen sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Geldspielgesetz (BGS) in Kraft, ein Meilenstein, der ältere Casino- und Lotteriegesetze abgelöst und eine einheitliche Basis für alle Geldspiele geschaffen hat. Wir führen Sie durch die wichtigsten Aspekte der aktuellen Gesetzgebung, damit Sie genau wissen, was erlaubt ist, wer die Regeln überwacht und welche Folgen Verstöße haben.

Das Geldspielgesetz als Fundament

Das Fundament unserer Glücksspielregulierung bildet, wie bereits erwähnt, das Bundesgesetz über Geldspiele, kurz Geldspielgesetz oder BGS. Dieses Gesetz ist nicht aus dem Nichts entstanden, sondern fusst auf Artikel 106 der Schweizer Bundesverfassung. Dieser Artikel weist dem Bund die Kompetenz zu, Vorschriften über Lotterien, Wetten, Spielbanken und Geschicklichkeitsspiele zu erlassen. Mit dem BGS hat der Bund von dieser Kompetenz umfassend Gebrauch gemacht.

Ein zentrales Ziel des Geldspielgesetzes ist es, die Bevölkerung vor den Gefahren des exzessiven Glücksspiels zu schützen. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Prävention von Spielsucht,
  • Schutz von Minderjährigen,
  • Sicherstellung sicherer und transparenter Durchführung von Geldspielen,
  • Verwendung eines erheblichen Teils der Erträge aus großen Spielen für gemeinnützige Zwecke.

Das Gesetz definiert klar, welche Arten von Glücksspielen unter welche Regeln fallen und wer berechtigt ist, diese anzubieten. Es unterscheidet dabei insbesondere zwischen folgenden Kategorien:

  • Spielbankenspiele
  • Grossspiele wie Lotterien und Sportwetten
  • Geschicklichkeitsspiele
  • Kleinspiele

Für jede dieser Kategorien gelten spezifische Vorgaben und es gibt jeweils zuständige Aufsichtsbehörden.

Die Regulierungsbehörden

Um die Einhaltung des Geldspielgesetzes sicherzustellen und den Markt zu überwachen, wurden spezialisierte Behörden eingerichtet. Diese spielen eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit unseres Systems.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist, wie ihr Name schon sagt, die Aufsichtsbehörde des Bundes für den Bereich der Spielbanken. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Erteilung und Überwachung der Spielbankenkonzessionen, einschliesslich der Erweiterungen für Online-Casino-Angebote. Die ESBK erhebt zudem die Spielbankenabgabe und ist federführend bei der Bekämpfung des illegalen Spielbankenspiels. Sie prüft Konzessionsgesuche, auditiert den Betrieb der Casinos und stellt sicher, dass die Bestimmungen des Geldspielgesetzes eingehalten werden. Obwohl die ESBK administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angegliedert ist, agiert sie in ihren Entscheiden unabhängig.

Für alle anderen Geldspiele, die nicht in den Casinobereich fallen – also Lotterien, Sportwetten und grosse Geschicklichkeitsspiele – ist die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) zuständig. Gespa ist eine interkantonale Behörde, was bedeutet, dass sie von den Kantonen gemeinsam getragen wird. Sie lizenziert und überwacht die grossen Lotterie- und Wettanbieter, also Swisslos und Loterie Romande, und zertifiziert Geschicklichkeitsspiele. Zu ihren Aufgaben gehören die Qualifizierung von Geschicklichkeitsspielen, die Überwachung der Betreiber dieser «Grossspiele» und die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in ihrem Zuständigkeitsbereich in der ganzen Schweiz. Gespa betreibt ausserdem die nationale Meldeplattform für Spielmanipulationen und veröffentlicht Jahresberichte über die Glücksspieleinnahmen.

Neben diesen beiden Hauptakteuren auf Bundes- bzw. interkantonaler Ebene spielen auch die kantonalen Behörden eine Rolle. Die 26 Kantone sind für die Bewilligung und Überwachung von Kleinspielen zuständig, die nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes fallen. Das können beispielsweise lokale Tombolas, kleine Wohltätigkeitslotterien oder Pokerturniere in Gaststätten sein, sofern sie die Kriterien für Kleinspiele erfüllen.

Exklusive Lizenzen und Monopole

Ein Kernprinzip unseres Geldspielgesetzes ist die Vergabe von exklusiven Rechten und die Etablierung klarer Monopole für bestimmte Spielformen. Dies dient der Kontrolle und Kanalisierung des Spielangebots.

Für den Betrieb von landbasierten Spielbanken, also den klassischen Casinos, die wir aus Städten wie Montreux, Baden oder Lugano kennen, ist eine sogenannte Konzession erforderlich. Derzeit gibt es in der Schweiz 21 solcher konzessionierter Spielbanken. Diese Konzessionen werden vom Bund, genauer gesagt von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), erteilt und sind die alleinige Grundlage für das Anbieten von typischen Casinospielen wie Roulette, Blackjack oder Spielautomaten vor Ort.

Im Bereich der Grosslotterien und Sportwetten zeigt sich eine ähnliche Struktur. Das Monopol liegt bei zwei grossen, interkantonalen Lotteriegesellschaften:

Diese Organisationen sind tief in unserer Gesellschaft verankert und stellen sicher, dass ein Grossteil ihrer Erträge in gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Umwelt fliesst. Ihre Tätigkeit wird von der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) überwacht.

Online-Glücksspiele in der Schweiz

Das Geldspielgesetz von 2019 hat eine besonders wichtige Neuerung gebracht: die Legalisierung und Regulierung von Online-Glücksspielen, die von Schweizer Anbietern betrieben werden. Zuvor war der Online-Markt eine Grauzone, die nun klaren Regeln unterworfen wurde.

Die wichtigste Bestimmung hierbei ist, dass nur bereits konzessionierte landbasierte Spielbanken eine Erweiterung ihrer Konzession für das Angebot von Online-Casinospielen beantragen können. Diese Erweiterung muss wiederum von der ESBK genehmigt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch im digitalen Raum dieselben hohen Standards an Sicherheit, Transparenz und Spielerschutz gelten wie im physischen Casino. Alle anderen ausländischen oder nicht lizenzierten Online-Casinos sind in der Schweiz ausdrücklich verboten.

Liste der offiziellen Online Casinos in der Schweiz

Für Online-Lotterien und -Sportwetten bleibt das Monopol bei Swisslos und der Loterie Romande bestehen. Sie sind die einzigen Anbieter, die diese Spiele legal im Internet für Schweizerinnen und Schweizer zugänglich machen dürfen.

Eine interessante Kategorie sind die Geschicklichigkeitsspiele, die online angeboten werden. Diese können auch von anderen Betreibern als den Casinos oder Lotteriegesellschaften lizenziert werden, müssen aber ebenfalls von der zuständigen Regulierungsbehörde, der Gespa, genehmigt werden. Die Unterscheidung, ob ein Spiel primär auf Glück oder Geschicklichkeit basiert, ist dabei oft entscheidend für die regulatorische Einordnung.

Die Ausnahmen von der Regel

Nicht jedes Spiel um Geld fällt automatisch unter die strengen Lizenzierungspflichten des Bundes. Das Geldspielgesetz sieht Ausnahmen für sogenannte Kleinspiele oder Spiele im privaten Kreis vor. Dies betrifft beispielsweise gelegentliche Pokerrunden unter Freunden, Tombolas bei Vereinsfesten oder kleine, nicht-kommerzielle Wettbewerbe.

Die Bedingungen für eine Befreiung von der Lizenzpflicht sind klar definiert. Ein Spiel ist nur dann ausgenommen, wenn:

  • kein kommerzieller Zweck verfolgt wird,
  • nur geringe Beträge eingesetzt werden,
  • die Teilnehmenden durch persönliche Beziehungen (z. B. Familie oder Kollegenkreis) miteinander verbunden sind,
  • kein Gewinn durch die Organisation erzielt wird,
  • keine öffentliche Werbung für das Spiel erfolgt.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, fallen solche Spiele in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden oder sind gänzlich von einer Bewilligungspflicht ausgenommen. Diese Regelung trägt der sozialen Realität Rechnung, dass kleine Spiele im privaten Rahmen oft einen geselligen Charakter haben und nicht das gleiche Suchtpotenzial bergen wie kommerzielle Grossspiele.

Massnahmen gegen illegales Online-Glücksspiel

Ein zentrales Element des Geldspielgesetzes ist der Schutz des Schweizer Marktes vor illegalen ausländischen Online-Glücksspielanbietern. Nach Schweizer Recht sind ausländische Online-Casinos und Wettseiten für Schweizerinnen und Schweizer grundsätzlich gesperrt, es sei denn, sie verfügen über eine Schweizer Lizenz (was für rein ausländische Anbieter ohne physische Präsenz und Casino-Konzession in der Schweiz praktisch nicht möglich ist).

Um dieses Verbot durchzusetzen, ermächtigt das Geldspielgesetz die Behörden, den Zugang zu nicht autorisierten ausländischen Glücksspielseiten zu sperren. Dies geschieht in der Praxis durch sogenannte Netzsperren. Die ESBK und Gespa führen öffentliche Sperrlisten (Blacklists) mit den Domainnamen von gesperrten Webseiten. Jede Online-Glücksspielseite, die von der Schweiz aus ohne Schweizer Lizenz zugänglich ist, wird gemäss Artikel 86 ff. des Geldspielgesetzes auf diese Liste gesetzt. Die Veröffentlichung einer neuen oder aktualisierten Sperrliste im Bundesblatt löst eine verbindliche Sperrpflicht für die Schweizer Internetdienstanbieter aus.

Die technische Umsetzung dieser ISP-Sperren erfolgt meist über DNS-Interferenz. Das bedeutet, dass die Internetanbieter verpflichtet sind, den Zugriff auf die gelisteten Glücksspiel-Domains zu verhindern. Wenn ein Nutzer in der Schweiz versucht, eine gesperrte Seite aufzurufen, wird die DNS-Anfrage (die «Adressabfrage» im Internet) so manipuliert, dass der Nutzer entweder auf eine offizielle Hinweisseite umgeleitet wird, die erklärt, dass die Seite gesperrt ist, oder – insbesondere bei HTTPS-Verbindungen – eine Fehlermeldung des Browsers erscheint, dass die Seite aufgrund eines Sicherheitsproblems nicht erreicht werden kann.

Die rechtliche Grundlage für diese Netzsperren findet sich in Artikel 86 des Geldspielgesetzes, der vorschreibt, dass der Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielangeboten gesperrt werden muss. Provider, die bei der Durchsetzung dieser Sperren kooperieren, sind gesetzlich vor Haftungsansprüchen wegen Zensur geschützt. Die Sperrlisten werden regelmässig aktualisiert, und Gespa stellt auf ihrer Webseite PDF-Listen aller gesperrten Domains zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Netzsperren verbietet das Schweizer Recht jegliches Marketing oder die Erleichterung von nicht lizenziertem Glücksspiel. Werbung für ausländische Glücksspielangebote, die sich an ein Schweizer Publikum richtet, ist untersagt, und für Promoter solcher Angebote drohen empfindliche Strafen. Ausländische Betreiber haben zwar versucht, diese Sperren durch technische Massnahmen wie IP-Blockaden oder Geo-Filter zu umgehen. Schweizer Gerichte haben jedoch klargestellt, dass ein reines IP-basiertes Geo-Blocking nicht ausreicht, solange Schweizer Spieler nicht effektiv ausgeschlossen werden. Es wurde also eine Art digitale Schutzmauer um den Schweizer Spielermarkt errichtet.

Es ist bekannt, dass einige Spieler versuchen, diese Sperren technisch zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung von VPNs (Virtual Private Networks), Proxy-Servern oder alternativen DNS-Servern. Diese Methoden verschleiern die Herkunft des Nutzers und können die DNS- oder IP-basierten Sperren umgehen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass solche Umgehungsversuche der Absicht des Geldspielgesetzes widersprechen. Sie mögen technisch funktionieren, ändern aber nichts an der Illegalität des zugrundeliegenden Angebots und können den Nutzer eigenen Risiken aussetzen, da diese Angebote keinen Spielerschutz nach Schweizer Standards bieten.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstössen

Geldspielgesetz legt den Fokus der Strafverfolgung klar auf die Anbieter und Organisatoren von illegalen Glücksspielen, nicht primär auf die einzelnen Spieler. Gemäss den offiziellen Weisungen des Bundes werden Spielerinnen und Spieler, die auf gesperrten ausländischen Seiten wetten, in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Sie gehen jedoch erhebliche Risiken ein: Wird ein illegaler Anbieter strafrechtlich belangt, können Einsätze und allfällige Gewinne der Spieler im Rahmen des Verfahrens eingezogen werden. Zudem geniessen Spieler auf unregulierten Seiten keinen Schweizer Konsumentenschutz, beispielsweise im Hinblick auf Problemspielverhalten oder die Auszahlung von Gewinnen.

Für die Betreiber hingegen sind die Konsequenzen gravierend. Das Organisieren oder Zugänglichmachen von nicht bewilligten Spielbankenspielen oder anderen Geldspielen im grossen Stil ist ein Straftatbestand. Artikel 130 des Geldspielgesetzes sieht hierfür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen vor. Wird die Tat gewerbsmässig, also mit der Absicht der Gewinnerzielung, begangen, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen und eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verhängt werden. Ein Tagessatz bemisst sich nach den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten. Auch wer illegales Glücksspiel wissentlich unterstützt, beispielsweise durch die Bereitstellung von Software oder Servern, macht sich strafbar. Das Einreichen betrügerischer Konzessionsgesuche oder die Angabe falscher Informationen wird ebenfalls mit Geldstrafen geahndet.

Besondere Regeln gelten für die Werbung: Das Gesetz verbietet explizit die Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht lizenziert sind, sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Verstösse hiergegen können gemäss Artikel 131 mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Nachwort

Das Schweizer Glücksspielgesetz hat ein wirklich sicheres, aber monopolisiertes Umfeld geschaffen. Es kanalisiert das Glücksspielangebot auf konzessionierte und kontrollierte Anbieter, schützt die Spielerinnen und Spieler vor den Gefahren des exzessiven Glücksspiels und sorgt dafür, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Für uns als Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies vor allem eines: Wer in der Schweiz legal spielt, kann dies in einem sicheren und transparenten Umfeld tun.

Matthias Zürcher

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